Wer sich mit Peptide beschäftigt und eine Seite mit den wesentlichen Informationen sucht, ist hier richtig: Definitionen, Kontext, Studienlage und wiederkehrende Fragen.
Stand 2026-02-26. Zahlen und Beschreibungen folgen der Fachliteratur und nicht dem Marketingmaterial.
Die Studie stellte hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen fest, dass einige industrielle Stoffe (2,4-Dichlorphenol, 4-Nitrotoluol, 4-tert-Octylphenol) wahrscheinlich nicht oder nur in extrem geringen Mengen in Kontakt mit Konsumenten gelangen, wenngleich die Datenlage noch unzureichend ist. Für Stoffe, die in Kontakt mit Konsumenten geraten (Bisphenol-A-diglycidylether über Lebensmittelkonserven sowie Chlorkresol und Resorcin über bestimmungsgemäß angewandte Kosmetika), besteht laut der Datenlage kein Risiko für Konsumenten. Für die 435 Stoffe mit laut der vorherigen Studie unzureichenden Datenlage gab die Kommission ebenfalls eine Studie in Auftrag, die 2002 veröffentlicht wurde. 147 Stoffe wurden Kategorie 1 oder 2 zugeteilt. 129 davon waren bereits in der EU verboten oder eingeschränkt. 2009 gab die Generaldirektion Umwelt eine Studie zur Identifikation von ED in Auftrag, die 2012 veröffentlicht wurde und neben einer im Juni 2012 stattgefundenen Konferenz als Basis für eine Überarbeitung der EU-Strategie dienen soll. Bis Dezember 2013 sollte die Kommission Vorschläge für Identifikationskriterien von ED im Rahmen der Pestizid- und Biozidverordnungen vorlegen.
Quellen: de.wikipedia.org
Die Autoren der Studie empfahlen, validierte und international anerkannte Testmethoden in die Pestizid- und Chemikalienverordnungen aufzunehmen, Referenzdokumente zur Interpretation den Testergebnissen zu entwickeln, endokrine Disruptoren als gesonderte regulatorische Klasse zu definieren, evidenzbasierte Verfahren zur gleichzeitigen Betrachtung von Schädlichkeit und Wirkungsweise zu entwickeln, die Potenz nur noch neben anderen Kriterien und nicht mehr allein entscheidendes regulatorisches Kriterium zu berücksichtigen, und regulatorische Kriterien zu entwickeln, welche die Generierung von über den OECD-Rahmen hinausgehenden Daten und Testmethoden befördern. Im März 2013 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Anfrage der EU-Kommission eine wissenschaftliche Einschätzung zur Risikobewertung von endokrinen Disruptoren. Die Sachverständigen der EFSA kamen zu dem Schluss, dass der Einfluss von chemischen Stoffen auf die wichtigsten endokrinen Pfade bei Säugern und Fischen mit den derzeit bzw. in Kürze verfügbaren international vereinbarten Prüfverfahren identifiziert werden kann. Die hormonellen Pfade, für die die Prüfmethoden am besten geeignet sind, betreffen Östrogene, Androgene und Schilddrüsenhormone sowie die Steroidogenese.
Quellen: de.wikipedia.org
Die EFSA gelangte ferner zu dem Schluss, dass ein Risikobewertungsansatz, der sowohl potenzielle Beeinträchtigungen durch endokrin aktive Substanzen als auch die jeweilige Expositionswahrscheinlichkeit berücksichtigt, die bestmögliche Nutzung der vorliegenden Informationen zur Regulierung des Einsatzes der betreffenden Stoffe darstellt. Ob eine endokrin wirksame Substanz eine Gefahr darstellt (d. h. ob sie als potenzieller endokriner Disruptor betrachtet werden kann) hängt mit ihrer inhärenten Fähigkeit zusammen, das endokrine System zu stören und infolgedessen eine Beeinträchtigung hervorzurufen. Eine Gefahr ist eine mögliche Bedrohung in Zusammenhang mit den intrinsischen Eigenschaften eines Stoffs (wenn etwa seine Toxizität nachweislich Krebs verursacht). Das Risiko, dass der endokrine Disruptor eine schädliche Wirkung auf Mensch und Tier haben könnte, hängt von dem Grad (der Dosis), der Dauer und dem Zeitpunkt der Exposition von Menschen bzw. Tieren gegenüber dieser Gefahr ab. Gefahren können unbedenklich sein, wenn man ihnen gar nicht ausgesetzt oder die Exposition zu gering ist, um Schaden zu verursachen. Das Ziel der Risikobewertung besteht darin zu bewerten, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Substanz – in diesem Fall eine endokrin wirksame Substanz – bei einer gegebenen oder zu erwartenden Exposition Schaden verursacht, und was eine unbedenkliche Exposition darstellen würde.
Quellen: de.wikipedia.org
Eine 2011 einberufene und von der Gemeinsamen Forschungsstelle unterstützte Expertengruppe veröffentlichte im April 2013 einen Bericht, um die EU-Kommission hinsichtlich der Identifikation von ED zu beraten. Laut dem Bericht sollte diese Identifikation auf dem Nachweis einer endokrinen Aktivität und dem Nachweis einer durch diese Aktivität verursachten schädlichen Wirkung basieren. Vorhandene Testmethoden seien unzureichend und sollten weiterentwickelt werden. Die Herausgeber einer Reihe hochrangiger pharmakologischer und toxikologischer Fachzeitschriften warfen der EU-Kommission, die derzeit den Rechtsrahmen für endokrin wirksame Substanzen überarbeitet, im Juli 2013 eine wissenschaftlich fragwürdige Herangehensweise vor (Dietrich et al., 2013). Unter anderem kritisierten die Herausgeber am Entwurf der Kommission, dass er eine Regulierung auch dann vorsehe, wenn endokrine Effekte in experimentellen Systemen, die für Menschen keine direkte Relevanz haben, identifiziert wurden. Außerdem lehne der Vorschlag die Berücksichtigung von Schwellenwerten ab, was wissenschaftlich nicht gerechtfertigt sei und auch die Einschätzung der EFSA ignoriere. Ähnliche Bedenken äußerten Dutzende von Wissenschaftlern in einem offenen Brief an Anne Glover im Juni 2013. Im Gegensatz dazu forderten im Mai 2013 89 Wissenschaftler eine strengere Regulierung von EAS durch die EU. Sie wenden sich gegen die derzeit noch gültigen Regelung, die Schwellenwerte definiert, da endokrine Disruptoren in jedweder Konzentration schädliche Wirkungen hätten.
Quellen: de.wikipedia.org
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